KURZZEITPFLEGE
Information zur Kurzzeitpflege
Seit Jahresbeginn werden durch eine Änderung des
Haushaltsbegleitgesetzes von der Landesregierung die Investitionskosten
bei „eingestreuter Kurzzeit-pflege“ nicht mehr
gefördert.
Die Pflegekassen gewähren Pflegebedürftigen pro Kalenderjahr
in der Regel 28 Tage Kurzzeitpflege und übernehmen die
pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung,
sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen
Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von 1.510,00 EUR.
Mit der Zulassung und dem Abschluss eines eigenen Versorgungsvertrages
für die Kurzzeitpflege ist die Residenz am Harrl seit dem 1.
März 2011, eine nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz
förderfähige Einrichtung mit einem eigenständigen
Bereich von 15 Pflegeplätzen für Kurzzeitpflege. Durch die
Gewährung der Förderung (Investitionsfolgezuschüssen)
durch das Land Niedersachsen, hat der pflegebedürftige
Kurzzeitpflegegast nur noch die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung zu tragen. Der Eigenanteil für die Kurzzeitpflege
beträgt somit 17,61 € pro Tag für „Unterkunft und
Verpflegung“ (siehe Preisliste Kurzzeitpflege).
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung und beraten Sie gern.
Preisliste für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Die Pflegekasse gewährt i.d.R. 28 Tage Kurzeitpflege jährlich.
Pflegebedürftige, die seit mind. einem Jahr einer Pflegestufe zugeordnet sind,
können zusätzlich 28 Tage Verhinderungspflege pro Kalenderjahr beantragen.
Pflegestufe 1 und 2
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Eigenanteil pro Tag 17,61 € für Unterkunft und Verpflegung
Eigenanteil für 28 Tage 493,08 € für Unterkunft und Verpflegung
Pflegestufe 3
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Eigenanteil pro Tag 17,61 € für Unterkunft und Verpflegung
Eigenanteil für 28 Tage
493,08 € für Unterkunft und Verpflegung
273,60 € für allg. Pflegeleistung
766,68 € gesamter Eigenanteil für 28 Tage
Diese Preisliste gilt für pflegebdürftige Personen, die in
den letzten 12 Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen hatten.
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