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KURZZEITPFLEGE

Information zur Kurzzeitpflege

Seit Jahresbeginn werden durch eine Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes von der Landesregierung die Investitionskosten bei „eingestreuter Kurzzeit-pflege“ nicht mehr gefördert.

Die Pflegekassen gewähren Pflegebedürftigen pro Kalenderjahr in der Regel 28 Tage Kurzzeitpflege und übernehmen die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung, sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von 1.510,00 EUR.

Mit der Zulassung und dem Abschluss eines eigenen Versorgungsvertrages für die Kurzzeitpflege ist die Residenz am Harrl seit dem 1. März 2011, eine nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz förderfähige Einrichtung mit einem eigenständigen Bereich von 15 Pflegeplätzen für Kurzzeitpflege. Durch die Gewährung der Förderung (Investitionsfolgezuschüssen) durch das Land Niedersachsen, hat der pflegebedürftige Kurzzeitpflegegast nur noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu tragen. Der Eigenanteil für die Kurzzeitpflege beträgt somit 17,61 € pro Tag für „Unterkunft und Verpflegung“ (siehe Preisliste Kurzzeitpflege).

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung und beraten Sie gern.



Preisliste für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Pflegekasse gewährt i.d.R. 28 Tage Kurzeitpflege jährlich.

Pflegebedürftige, die seit mind. einem Jahr einer Pflegestufe zugeordnet sind,
können zusätzlich 28 Tage Verhinderungspflege pro Kalenderjahr beantragen.


Pflegestufe 1 und 2
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Eigenanteil pro Tag 17,61 € für Unterkunft und Verpflegung

Eigenanteil für 28 Tage 493,08 € für Unterkunft und Verpflegung



Pflegestufe 3
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Eigenanteil pro Tag 17,61 € für Unterkunft und Verpflegung

Eigenanteil für 28 Tage
493,08 € für Unterkunft und Verpflegung
273,60 € für allg. Pflegeleistung
766,68 € gesamter Eigenanteil für 28 Tage



Diese Preisliste gilt für pflegebdürftige Personen, die in den letzten 12 Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen hatten.



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